Erschienen im TEST KOMPENDIUM 2002 (ISBN 3-934698-03-4)S. 52
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Dipl.-Ing.BERND ARTHUR SELCK ist als EMVFachbegutachter für den DATech e.V. tätig; zudem ist er Leiter der Zuständigen Stelle und Qualitätsbeauftragter bei Phoenix Test-Lab GmbH; Königswinkel 10, D-32825 Blomberg Fon: 05235/9500-0, Fax: 052359500-28 eMail: bselck@phoenix-test-lab.de
Mit der Richtlinie 95/54/EG für elektronische Unterbaugruppen in PKWs ergeben sich viele Änderungen für Hersteller von Freisprecheinrichtungen, auch sorgt die geänderte Straßenverkehrsordnung für andere Vorschriften. Seit dem 1. Dezember 1995 können Freisprecheinrichtungen, die in Fahrzeugen eingesetzt werden, mit dem e-Kennzeichen versehen werden. Ab dem 1. Oktober 2002 müssen Freisprecheinrichtungen mit der e-Bezeichnung ausgerüstet werden. Sie benötigen dann keine CE-Kennzeichnung, um auf dem europäischen Markt in Verkehr gebracht zu werden. Durch die Änderung der Straßenverkehrsordnung zum 1. Februar 2001 ist Telefonieren im Auto verboten, es sei denn, es wird ein Headset oder eine Freisprecheinrichtung verwendet,wobei die Freisprecheinrichtung den größten Komfort für den Benutzer bietet.
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