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28.03.2003 |
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| Bundesanstalt für Arbeitschutz und Arbeitsmedizin: |
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| S. Eggert: "Neue Ansätze bei nationalen und EU-Regelungen zum Personenschutz" |
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| Emissionsbeschränkungen über Produktnormen auf EU-Ebene zum Schutz von Personen vor negativen Wirkungen elektromagnetischer Felder |
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| Seit dem Vorliegen einheitlicher Grenz- und Referenzwerte zur Begrenzung der Exposition der Bevölkerung gegenüber elektromagnetischen Feldern in einer Ratsempfehlung der EU [3] ist es möglich geworden, über Produktstandards die Emission dieser Felder so zu beschränken, dass die dort angegebenen Werte nicht überschritten werden. Ein entsprechendes Mandat hat die EUKommission 1999 an CEN; CENELEC und ETSI vergeben. Seit dem werden bei CENELEC im Komitee TC 106x ‚Human Exposure to Electromagnetic Fields‘ mit großer Intensität Standards für Produkte und Produktgruppen sowie jeweils ein produktunabhängiger ‚Basic-‘ und ‚Generic- Standard‘ erarbeitet. Damit sollen die entsprechenden nationalen Mess- und Bewertungsnormen ersetzt werden. Vollbeitrag als PDF |
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