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28.03.2003 |
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| Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie: |
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| D. Garvert: "Das Standortverfahren nach BEMFV für ortsfeste Funkanlagen" |
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| Werdegang und Übersicht über die Verordnung nach § 12 FTEG über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder |
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| Nach mehrjährigen Vorarbeiten und intensiven Abstimmungsmaßnahmen innerhalb der Bundesregierung wurde mit der Verkündung der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder im Bundesgesetzblatt am 27. August 2002 der Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern erstmals parlamentarisch abgesichert. Die Änderungsbeschlüsse des Bundesrates, d.h. aus den Bundesländern, wurden berücksichtigt. Dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2002 (Az. 1 BvR 1676/01) wurde entsprochen. Die Verordnung ist ein aus der Sicht des Personenschutz sicherer Kompromiss, deren Forderungen aber auch von der Wirtschaft eingehalten werden können. Vollbeitrag als PDF |
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