Mittelspannungsschaltanlagen fallen unter den Anwendungsbereich der 26. Bundes-Immissionsschutzverordnung und müssen damit die in ihr formulierten Grenzwerte für die Emission von elektrischen und magnetischen Feldern einhalten. Der entsprechend der Verordnung zu erbringende Nachweis kann sowohl messtechnisch als auch rechnerisch erfolgen,wobei sich letztere Methode auf Grund der großen Anzahl und Vielfalt an bereits installierten und in Zukunft weiterhin zu installierenden Anlagenkonfigurationen bevorzugt anbietet.Der rechnerische Nachweis erlaubt die Berücksichtigung unterschiedlicher Schaltzustände und kann die Situation bei der höchsten betrieblichen Auslastung erfassen, ist aber auf Grund eben der Vielfalt von unterschiedlichen Anlagenkonfigurationen trotzdem mit einem beträchtlichen Aufwand verbunden. Günstiger wäre ein von der einzelnen Schaltanlage unabhängiger, lediglich für einen Schaltanlagentyp spezifischer Nachweis. Ein solches Nachweiskonzept ist im Folgenden erläutert. Es besteht darin, die Fülle von möglichen Konfigurationen auf nur einige wenige Worst-Case-Situationen zurück zu führen und für diese mittels Simulationen, die von Messungen begleitet und verifiziert wurden, den Nachweis zu erbringen. Damit ist sichergestellt, dass auch für alle weiteren, beliebigen Konfigurationen des betrachteten Schaltanlagentyps die Grenzwerte eingehalten werden. Vollbeitrag als PDF |
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