| Die seit dem 8. April 2000 im Europäischen Wirtschaftsraum gültige R&TTE-Richtlinie, in der Bundesrepublik Deutschland umgesetzt durch das FTEG, regelt das Inverkehrbringen, die Inbetriebnahme und das Betreiben von Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen nach einheitlichen Verfahren. Nach welchen Regeln erfolgt nun das Inverkehrbringen, die Inbetriebnahme und das Betreiben von Funkanlagen, die von der R&TTE-Richtlinie ausgeschlossen sind? Nach welchen Verfahren erfolgt dies bei jenen Gerätegruppen, die das FTEG, abweichend von der R&TTE-Richtlinie, zusätzlich regelt? Was hat ein Hersteller derartiger Geräte auf dem europäischen Markt zu beachten? Vollbeitrag als PDF |
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