EMC Testhaus Dr. Schreiber GmbH ist ein als Familienbetrieb geführtes, durch den Deutschen Akkreditierungsrat akkreditiertes Labor zur Durchführung aller Arten von Prüfungen auf Elektromagnetische Verträglichkeit zur Erfüllung einschlägiger EU-Richtlinien wie der EMV-, Medizin- oder KFZ-Richtlinie. Geschäftsführer sind Dr.-Ing. Dieter und Christiane Schreiber.
Das TestHaus wurde in Nachfolge des europäischen EMV Testzentrums der Philips Data Systems gegründet und arbeitet seit mehr als 10 Jahren für eine internationale Kundschaft nach allen harmonisierten europäischen Standards zur Erlangung des CE-Zeichens.
Unsere Messungen sind durch besondere Abkommen (Mutual Recognition Agreements) der akkreditierenden Behörden in Europa, USA, Kanada, Australien, Neuseeland international anerkannt.
Seit 1998 sind wir technischer Dienst des Kraftfahrt-Bundesamtes zur Abwicklung von Tests für EUBs nach der KFZ-Richtlinie 95/54 zur Verwendung des E-Kennzeichens.
Daneben bieten wir unseren EMV-Kunden auch kostengünstige Prüfungen und Hilfen zur Erfüllung der Niederspannungs-Richtlinie 73/23, 93/68EWG nach selektiertem Normenspektrum, wie EN60950, 60601-1, 60065, 60335, oder 60730 an. Unser Team steht mit Kompetenz und langjähriger Erfahrung für alle Messaufgaben ausgestattet unseren Kunden zur Verfügung und verbürgt sich für eine solide verlässliche und insbesondere preisgünstige Messleistung.
Neben einer guten Beratung in allen EMV-relevanten Fragen, auch im Entwicklungsstadium der Produkte, halten wir unsere Kunden regelmäßig über neue Vorgaben der EMV-Standardisierung auf dem Laufenden.
Mit dem Nachweis der Übereinstimmung mit den für Ihr Produkt relevanten Normen genügen Sie den ab 1996 obligatorischen Anforderungen des EMV-Gesetzes als wichtiger Bestandteil der europäischen Vorgaben für die CE-Kennzeichnung.
Das EMV-Gesetz beinhaltet nicht nur den Schutz der Funkdienste vor elektromagnetischen Störungen, sondern auch den Schutz aller anderen Geräte, die durch elektromagnetische Strahlung beeinträchtigt werden können. Ebenso wird der passive Störschutz als Ziel festgelegt, d.h. es werden Mindestanforderungen an Geräte bezüglich ihrer Festigkeit gegen elektromagnetische Störgrößen in ihrer Umgebung gestellt. |
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